Verwaltungsgerichtshof 0552/76

0552/76Verwaltungsgerichtshof27.06.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0552/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1978

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 950,-- (zusammen S 1.900,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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