Verwaltungsgerichtshof 0491/76

0491/76Verwaltungsgerichtshof27.10.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0491/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1976000491.X00

Spruch

Die Beschwerde wird, als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.344,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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