Verwaltungsgerichtshof 0489/76

0489/76Verwaltungsgerichtshof25.06.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0489/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1976

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jede der Beschwerdeführerinnen hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S360,-- (zusammen S720,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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