Verwaltungsgerichtshof 0425/76

0425/76Verwaltungsgerichtshof15.12.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0425/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1978

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.108,80 und der Zweitbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.116,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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