Verwaltungsgerichtshof 0420/76

0420/76Verwaltungsgerichtshof25.02.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0420/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1976

Spruch

Der Antrag der HS in B, vertreten durch Dr. Wolfgang Schachinger, Rechtsanwalt in Badgastein, auf Stundung einer Rechtsgebühr, welche Gegenstand der Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Salzburg vom 10. September 1975, Zl. 260/9-III-1974, bildet, bzw. der erhobenen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß § 30 Abs. 2 VwGG 1965, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 459/1969, zurückgewiesen.

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