Verwaltungsgerichtshof 0416/76

0416/76Verwaltungsgerichtshof17.09.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0416/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1976

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.527,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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