Verwaltungsgerichtshof 0361/76

0361/76Verwaltungsgerichtshof30.06.1977

Regest

Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0361/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1977

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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