Verwaltungsgerichtshof 0229/76

0229/76Verwaltungsgerichtshof15.06.1976

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0229/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1976000229.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.512,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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