Verwaltungsgerichtshof 0224/76

0224/76Verwaltungsgerichtshof24.02.1977

Regest

Beweismittel Zeugenbeweis Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0224/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1976000224.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.661,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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