Verwaltungsgerichtshof 0177/76

0177/76Verwaltungsgerichtshof17.12.1976

Regest

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0177/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1976

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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