Verwaltungsgerichtshof 0167/76

0167/76Verwaltungsgerichtshof10.10.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0167/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.539,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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