Verwaltungsgerichtshof 0138/76

0138/76Verwaltungsgerichtshof14.05.1976

Regest

Anspruchsvoraussetzung Begriff der Hilflosigkeit Einzelne Verrichtungen Leiden und Lebensumstände (siehe auch Krankheit)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0138/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1976000138.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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