Verwaltungsgerichtshof 0115/76

0115/76Verwaltungsgerichtshof14.06.1976

Regest

Ermessen VwRallg8 Beweiswürdigung Ermessen Begründung von Ermessensentscheidungen Beweismittel Beschuldigtenverantwortung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0115/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1976

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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