Verwaltungsgerichtshof 2334/75

2334/75Verwaltungsgerichtshof30.03.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2334/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1975002334.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Innsbruck Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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