Verwaltungsgerichtshof 2324/75

2324/75Verwaltungsgerichtshof24.03.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2324/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1975002324.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.478,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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