Verwaltungsgerichtshof 2264/75

2264/75Verwaltungsgerichtshof29.04.1976

Regest

Alkotest Voraussetzung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2264/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1975002264.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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