Verwaltungsgerichtshof 2236/75

2236/75Verwaltungsgerichtshof23.04.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2236/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1975002236.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.497,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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