Verwaltungsgerichtshof 2201/75

2201/75Verwaltungsgerichtshof15.12.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2201/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1975002201.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 2.269,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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