Verwaltungsgerichtshof 2183/75

2183/75Verwaltungsgerichtshof21.06.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2183/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1975002183.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beiden Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von S 1.066,--, der Zweitbeschwerdeführer hat ferner dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.066,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.