Verwaltungsgerichtshof 2157/75

2157/75Verwaltungsgerichtshof17.05.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2157/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1976

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.463,80 binnen zwei Wochen, bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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