Verwaltungsgerichtshof 2071/75

2071/75Verwaltungsgerichtshof20.05.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2071/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1975002071.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720, und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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