Verwaltungsgerichtshof 1981/75

1981/75Verwaltungsgerichtshof29.04.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1981/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1976

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.