Verwaltungsgerichtshof 1929/75

1929/75Verwaltungsgerichtshof05.10.1976

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1929/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.1976

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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