Verwaltungsgerichtshof 1901/75

1901/75Verwaltungsgerichtshof15.10.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1901/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1976

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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