Verwaltungsgerichtshof 1891/75

1891/75Verwaltungsgerichtshof05.02.1976

Regest

Amtssachverständiger Person Bejahung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1891/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.02.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1975001891.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.695,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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