Verwaltungsgerichtshof 1841/75

1841/75Verwaltungsgerichtshof26.04.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1841/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1977

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.078,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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