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1704/75•Verwaltungsgerichtshof 1704/75
1704/75Verwaltungsgerichtshof10.09.1976
Vom Sachverständigen herangezogene Befunde und sonstige Beweismittel Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Verfahrensrecht Aufgabe der Behörde Behandlung von Anträgen und Einwendungen der Partei Verfahrensrecht Aufgabe der Behörde Beurteilung einander widersprechender Aussagen Sachverständiger
Die Beschwerde wird, soweit sie die Anerkennung der Dienstbeschädigung "Zustand nach Fraktur der 7. Rippe rechts ohne Funktionsstörungen, Kausalanteil 1/2" betrifft, als unbegründet abgewiesen.
Im übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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