Verwaltungsgerichtshof 1664/75

1664/75Verwaltungsgerichtshof19.10.1978

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1664/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.10.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1975001664.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.160, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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