Verwaltungsgerichtshof 1623/75

1623/75Verwaltungsgerichtshof26.05.1977

Regest

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1623/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1977

Spruch

Zu 1) Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Zu 2) Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 5.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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