Verwaltungsgerichtshof 1553/75

1553/75Verwaltungsgerichtshof02.03.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1553/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1978

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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