Verwaltungsgerichtshof 1505/75

1505/75Verwaltungsgerichtshof07.09.1976

Regest

Sachverhalt Verfahrensmängel Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1505/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1976

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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