Verwaltungsgerichtshof 1446/75

1446/75Verwaltungsgerichtshof16.06.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1446/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1976

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.467,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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