Verwaltungsgerichtshof 1205/75

1205/75Verwaltungsgerichtshof26.05.1977

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1205/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1977

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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