Verwaltungsgerichtshof 1100/75

1100/75Verwaltungsgerichtshof29.10.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1100/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1975001100.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Höhe von S 2.490,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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