Verwaltungsgerichtshof 1033/75

1033/75Verwaltungsgerichtshof21.03.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1033/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1975001033.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.548,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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