Verwaltungsgerichtshof 1021/75

1021/75Verwaltungsgerichtshof10.12.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1021/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1975

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihrer Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.691,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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