Verwaltungsgerichtshof 0959/75

0959/75Verwaltungsgerichtshof09.09.1976

Regest

Parteiengehör Parteiengehör Rechtliche Würdigung Verfahrensbestimmungen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0959/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1975000959.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- und der mitbeteiligten Partei Landesarbeitsamt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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