Verwaltungsgerichtshof 0898/75

0898/75Verwaltungsgerichtshof04.05.1977

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Zeitraumbezogenheit Stichtagsbezogenheit Zeitraum Stichtag Übergangsregelung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0898/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.05.1977

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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