Verwaltungsgerichtshof 0886/75

0886/75Verwaltungsgerichtshof11.10.1977

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0886/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1977

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.471,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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