Verwaltungsgerichtshof 0770/75

0770/75Verwaltungsgerichtshof26.11.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0770/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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