Verwaltungsgerichtshof 0559/75

0559/75Verwaltungsgerichtshof28.04.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0559/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1975000559.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.640,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.