Verwaltungsgerichtshof 0441/75

0441/75Verwaltungsgerichtshof10.02.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0441/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.02.1976

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.565,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.