Verwaltungsgerichtshof 0348/75

0348/75Verwaltungsgerichtshof07.03.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0348/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1975000348.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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