Verwaltungsgerichtshof 0308/75

0308/75Verwaltungsgerichtshof23.03.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0308/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1977

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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