Verwaltungsgerichtshof 0079/75

0079/75Verwaltungsgerichtshof19.11.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0079/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1975000079.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.595,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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