Verwaltungsgerichtshof 2338/74

2338/74Verwaltungsgerichtshof02.06.1975

Regest

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2338/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1974002338.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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