Verwaltungsgerichtshof 2223/74

2223/74Verwaltungsgerichtshof10.03.1975

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2223/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1975

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.490,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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