Verwaltungsgerichtshof 2181/74

2181/74Verwaltungsgerichtshof13.05.1976

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2181/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.05.1976

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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