Verwaltungsgerichtshof 2180/74

2180/74Verwaltungsgerichtshof29.09.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2180/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1976

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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