Verwaltungsgerichtshof 2170/74

2170/74Verwaltungsgerichtshof14.03.1975

Regest

Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Gegenüberstellung Fragerecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2170/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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